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Verwaltungsgericht Hamburg erklärt Sportwetten Monopol für rechtswidrig!

Published by on November 25, 2010

Mit seinem Urteil vom 5. November 2010 hat das Verwaltungsgericht Hamburg mehrere von der Stadt Hamburg gegen Sportwettenvermittler ausgesprochene Unterlassungsverfügungen aufgehoben. Unter anderem heißt es das die Rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Monopols nicht gerechtfertigt sei da die derzeitige Ausgestaltung nicht verhältnismäßig sei. Auch hinsichtlich der Rechtfertigung des Monopols durch den Staat, der das Monopol angeblich zum Jugendschutz und zur Kriminalitätsbekämpfung auf den Weg gebracht hat ist das staatliche Monopol nach Meinung des Gerichtes nicht nötig. Den Grund lieferte das Gericht auch hier mit Verweis auf die Handhabung bei den Pferdewetten und Automatenglücksspiel würden dem Staat auch hier Mildere Mittel der Kontrolle reichen. Ein gutes Urteil, endlich hat ein Gericht es auf den Punkt gebracht und nicht nach dem Gedanken der Politik entschieden.

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